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A. GELTUNGSBEREICH
Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung der Software „easytemplate360“ (nachfolgend „Software“).
Die Software wird über die www.easytemplate360.de (nachfolgend „Website“) beschrieben und angeboten.
Anbieter der Software ist die Solution 360 GmbH, Engeldamm 20, 10179 Berlin, (nachfolgend „Solution360“).
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer als Kunden. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, soweit Solution360 diesen nicht ausdrücklich zustimmt.
B. VERTRAGSGEGENSTAND
Die Software ist ein Shop-Template für das JTL-Shop-System. Mit der Software ist es damit dem Kunden möglich, einen softwareseitig einsatzbereiten Webshop zu erhalten, der über das JTL- Shop-System läuft. Die Software und damit seinen Webshop kann der Kunde über ein komplexes Backend-Interface individualisieren und konfigurieren. Es handelt sich bei der Software damit um ein Content-Management-System für die Außendarstellung des Webshops des Kunden.
Die JTL-Shop-Systemsoftware ist kein Produkt von Solution360 und auch nicht Gegenstand des Vertrages.
Eine Lizenz kann der Kunde für einen Webshop nutzen. Möchte der Kunde die Software für mehrere Webshops nutzen, sind dementsprechend mehrere Lizenzen zu beziehen.
Die Software kann auf verschiedene Weise bezogen werden: Auf Dauer als Softwarekauf (Nutzungsmöglichkeit ohne zeitliche Beschränkung) und auf Zeit als Softwaremiete (Nutzungsmöglichkeit der Software nur während der Vertragslaufzeit).
Die Software ist während der Vertragslaufzeit auf eine Domain beschränkt (Lizenzdomain). Diese Domain wird verbindlich vom Kunden beim Vertragsschluss angegeben.
Voraussetzung für die Nutzung der Software ist die Installation einer unterstützten und von solution360 freigegebenen Shopversion der JTL-Shop-Systemsoftware. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass die Software stets mit der aktuellen Version JTL-Shopsoftware kompatibel ist. Hierzu gibt solution360 stets an, auf welcher Version der JTL-Shopsoftware die Software genutzt werden kann. Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, die für die Software erforderliche Version der JTL-Shop-Systemsoftware vorzuhalten. Selbiges gilt für die vom Kunden genutzte PHP-Version.
Die Software wird in verschiedenen Lizenzmodellen angeboten, wobei der konkrete Leistungsumfang Lizenzmodelle, sowie der Software sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website ergeben.
Die Software wird dem Kunden nicht in Form eines Datenträgers überlassen. Die Software ist ausschließlich über einen Internetzugang nutzbar und läuft auf der Infrastruktur des Kunden.
Die Nutzungsmöglichkeit der Software beginnt mit der mit der Bereitstellung der Lizenzen für die Domain des Kunden auf unserem Lizenzserver..
Solution360 ist bemüht, die Software ständig fortzuentwickeln, zu warten und zur Verfügung zu stellen. Die Software wird fortlaufend entwickelt und unterschiedlichen Faktoren, wie den Anforderungen der Kunden, Anforderungen des Marktes sowie technischer und wirtschaftlicher Situation nach sachgerechter Abwägung angepasst. Daher umfasst das Angebot die Software in der aktuellen Entwicklungsstufe. Der Kunde hat aber keinen Anspruch darauf, dass die Software in ihrem Inhalt und Umfang unverändert bleibt oder bestimmte Funktionen aufweist.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass eine schriftliche Benutzungsanleitung und Dokumentation nicht Gegenstand des Vertrages sind. Ferner nicht Gegenstand des Vertrages sind: Durchführung von Einweisungen oder Schulungen, Einrichtung (Installation) und Konfiguration der Software, Anlage von individuellen Datenbeständen, Datenmigration.
Eine Übergabe des Quellcodes der Standardsoftware sowie der Anpassungen ist nicht Gegenstand des Vertrages.
C. VERTRAGSSCHLUSS
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Solution360 kommt zustande, indem der Kunde auf der Website das Lizenzmodell wählt und sodann den Bestellprozess durchläuft. Mit dem Klick auf „Bestellung abschließen“ ist der Vertrag zustande gekommen.
Der Kunde bekommt anschließend eine Bestätigung über den Vertragsschluss an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugesendet.
D. KOSTEN, REAKTIVIERUNGSGEBÜHR
Die konkreten Kosten für die Nutzung der Software ergeben sich aus dem Angebot und der Darstellung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Sämtliche genannten Kosten und Preise verstehen sich netto, d.h. zuzüglich der anfallenden Mehrwertsteuer, soweit nicht anders ausdrücklich angegeben.
Die Fortführung eines beendeten Vertrages ist für die Kunden möglich. In diesem Fall ist eine Reaktivierungsgebühr an Solution 360 zu zahlen, deren Höhe dem Kunden vorab mitgeteilt wird.
E. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUG
Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess auf der Website angegebenen Zahlungsmittel.
Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Befindet sich der Kunde mit einer oder mehrerer Zahlungen in Verzug, ist Solution360 bereit, die Nutzung der Software nach vorheriger Ankündigung zu untersagen.
F. VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG
Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der vom Kunden gewählten Laufzeitvariante. Die jeweiligen Laufzeitoptionen werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Die Verträge verlängern sich jeweils automatisch um die jeweilige Laufzeit (Monat bzw. Jahr), soweit keine Kündigung des Kunden erfolgt.
Verträge mit einer Laufzeit nach Monaten können mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit einer Laufzeit nach 12 Monaten und darüber hinaus können mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Mit dem Ende der Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Kunde dazu, die Nutzung der Software vollumfänglich zu beenden und auch keine Softwarebestandteile weiter zu verwenden (Deaktivierung durch den Kunden). Nutzt der Kunde die Software, oder Teile davon, nach Vertragsende weiter, hat Solution 360 den Anspruch auf eine monatliche Lizenzgebühr in der zuvor angefallenen Höhe.
Möchte der Kunde nach Vertragsbeendigung die Software weiter nutzen, verlangt Solution 360 eine Reaktivierungsgebühr (s. D. 3. dieser AGB).
G. TESTZUGANG
Solution360 bietet dem Kunden an, die Software kostenfrei nutzen zu können.
Der konkrete Zeitraum für diese Nutzungsmöglichkeit wird dem Kunden vorab mitgeteilt.
Nutzt der Kunde die Software für seinen Webshop, dann wird dieser nach Beendigung des
Testzeitraumes nicht mehr erreichbar sein.
Nach Ablauf des Testzugangs wird Solution360 auch keinerlei Daten des Kunden nicht mehr
speichern (s. I. Nr. 3 dieser AGB).
H. VERFÜGBARKEIT
Solution360 ist bestrebt eine durchgängige Erreichbarkeit der Software zu ermöglichen. Aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Solution360 liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), kann es jedoch vorkommen, dass die Software nicht zu erreichen ist. Eine Nutzerbarkeit des Shops für Dritte ist dadurch nicht betroffen. Ist die Sicherheit des Softwarebetriebes oder die Aufrechterhaltung der Softwareintegrität durch Gründe gefährdet, die nicht im Verantwortungsbereich von Solution360 liegen, kann dieser den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken.
Die Software kann auch aufgrund erforderlicher Aktualisierungen vorübergehend nicht erreichbar sein. Solution360 ist bemüht, diese nicht Erreichbarkeit auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Eine updatebedingte vorübergehende Nichterreichbarkeit stellt demnach kein Leistungsmangel dar.
I. DATENSICHERUNG
Eine Datensicherung (Backup) ist keine Vertragspflicht von Solution360. Es obliegt daher dem Kunden, seinen Datenbestand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns regelmäßig zu sichern. Er wird insbesondere unmittelbar vor jeder Konfiguration und/oder sonstigem Eingriff durch Solution360 oder durch von diesem beauftragte Dritte eine vollständige Datensicherung sämtlicher System- und Anwendungsdaten vornehmen. Die Datensicherungen sind so zu verwahren, dass eine jederzeitige Wiederherstellung der gesicherten Daten möglich ist.
Im Fall einer Beendigung des Vertrages ist alleine der Kunde für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Solution360 kann dem Kunden nicht zusichern, dass seine Daten nach Vertragsbeendigung noch vorhanden sind.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er seine Daten spätestens am letzten Tag der Vertragsbeziehung bis 23:59 Uhr eigenständig zu sichern hat. Das gilt auch für ein kostenfreies Vertragsverhältnis (Testzugang).
J. NUTZUNGSRECHTE
Die Software unterliegt dem deutschen Urheberrecht. Eine Nutzung ist nur innerhalb des vertraglich vereinbarten Vertragszwecks gestattet.
Solution360 räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software in dem eingeräumten Umfang ein. Das Nutzungsrecht an der Software (auch Teile davon) wird zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkt (bei Laufzeitverträgen). Entscheidet sich der Kunde zum Kauf der Software (Vertrag ohne Laufzeit) erfolgt die Einräumung der Nutzungsrechte ohne zeitliche Beschränkung, soweit der Kunde die Vertrags- und Lizenzbestimmungen erfüllt.
Das Recht zur Nutzung der Software ist beschränkt auf eine konkrete Lizenzdomain, die vom Kunden zum Vertragsschluss mitgeteilt wird.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software (und deren Nutzungsmöglichkeit) zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich zugänglich zu machen.
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt bei Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren.
Verstößt der Kunde gegen geltendes Recht oder Bestimmungen dieses Vertrages, ist Solution360
berechtigt, die Nutzung der Software zu untersagen.
K. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR SUPPORTLEISTUNGEN
Ob der Kunde einen Anspruch auf Supportleistungen hat und in welchem Umfang, ergibt sich aus dem Lizenzpaket (s. B. 7. dieser AGB).
Aufgrund der Komplexität von Hardware- und Softwareanwendungen, Netzwerken und spezifischen Konfigurationen kann Solution360 nicht für einen Erfolg einer etwaigen Fehlerbehebung einstehen, d.h. trotz des besten Bemühens kann es vorkommen, dass Fehler durch die Umsetzung des Supports beim Kunden nicht behoben werden können. Sämtliche Supportleistungen werden insofern als Dienstvertrag erbracht.
Gegenstand des Supports ist die Störungshilfe: Solution360 unterstützt den Kunden durch Hinweise zur Softwarenutzung und zur Fehlervermeidung, Fehlerbeseitigung und Fehlerumgehung.
Wenn zwischen den Vertragsparteien nichts Anderweitiges vereinbart wurde, dann steht Solution360 werktags (Montag bis Freitag, 09:00 - 16:00 Uhr) eine Reaktionszeit bei einer Supportanfrage bis zu 72 Stunden zu. Am Wochenende sowie an Feiertagen wird keine Reaktionszeit zugesichert.
L. GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE
Der Kunde hat die Software unverzüglich nach Einräumung der Nutzungsmöglichkeit auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen Solution360 unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Software in einer Art und Weise eingesetzt wird, die den in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieses Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers berechtigt zu sein.
Die Gewährleistung wird ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht die für die Software erforderliche Version der JTL-Shop-Systemsoftware sowie die erforderliche PHP-Version installiert hat.
Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Software.
Ein Garantieversprechen wird nicht abgegeben.
M. HAFTUNG
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
im Umfang einer vom Verkäufer übernommenen Garantie.
N. DATENSCHUTZ
Solution360 verarbeitet Daten der Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Daten werden von Solution360 nur zum Betrieb der Software verwendet, streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Vertragserfüllungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.
Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von Solution360 über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Anonymisierte Daten, wie Statistik zur Softwarestatistiken werden von Solution360 zur Verbesserung der Software und des Angebotes gespeichert. Solution360 sichert dabei zu, dass keine personenbezogenen Daten an Dritte - auch nicht zu Werbezwecke - weitergegeben werden. Ein Rückschluss auf den Kunden ist dabei ausgeschlossen.
O. ÄNDERUNG DIESER AGB
Solution360 behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Die Änderungen werden dem Kunden vorab mitgeteilt.
Der Kunde hat die Möglichkeiten, den Änderungen der AGB zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruches behält sich Solution 360 vor, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden nicht weiter zu führen bzw. zu kündigen.
P. GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Solution360.
Q. REFERENZNENNUNG
Soweit der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, ist Solution360 berechtigt, den Kunden als Kundenreferenz zu benennen. Dies kann auf der Website auch unter Nutzung des Unternehmenslogos des Kunden erfolgen.
R. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht anzuwenden, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG).
Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Solution360 anerkannt worden sind.
Ein Rückforderungsrecht kann vom Kunden nur ausgeübt werden, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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